Die Mehrphasenausbildung ist verpflichtend für Führerscheinbesitzer und Führerscheinbesitzerinnen der Klassen A und B, welche ab dem 01.01.2003 ihren Antrag auf die entsprechenden Führerscheinklassen bei ihrer Behörde eingereicht haben.
Nach der Führerscheinprüfung müssen innerhalb des ersten Jahres maximal drei Fortbildungen besucht werden. Das Alter des Fahranfängers bzw. der Fahranfängerin spielt hierbei keine Rolle.
Inhalte der zweiten Ausbildungsphase für die einzelnen Führerscheinklassen:
- Fortbildung für die Klasse B
- erste Perfektionsfahrt: etwa drei Monate nach Führerscheinerwerb mit einem Fahrlehrer oder einer Fahrlehrerin in deiner Fahrschule.
- Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Teil: nach weiteren drei Monaten
- zweite Perfektionsfahrt: nach weiteren drei Monaten
- Fortbildung für die Klasse B in Kombination mit L17
- Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Teil: nach drei bis neun Monaten
- Perfektionsfahrt: nach sechs bis zwölf Monaten
- Fortbildung für die Klasse A
- spezielles Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Teil: innerhalb von neun Monaten nach der Führerscheinprüfung
- Fortbildung für die Klassen A und B
- es müssen die Module für beide Klassen parallel absolviert werden
Um die zweite Phase (Fahrsicherheitstraining) anbieten zu können, kooperiert die Fahrschule Schwarzmann mit einem kompetenten Partner.